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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB und NUTZUNGSBEDINGUNGEN der Adventure Park Winterberg GmbH & Co. KG im Folgenden Freestyle Area genannt.

 

RISIKOAUFKLÄRUNG

Die Benutzung der von der Freestyle Area zur Verfügung gestellten Angebote sind mit sportspezifischen Gefahren verbunden. Benutzer der Anlagen müssen sich bewusst sein und zur Kenntnis nehmen, dass das Benützen der Anlagen bzw. die Ausübung des Sportes mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist. Auch größtmögliche Sorgfalt und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sind keine Garantie für eine risikolose Ausübung der Benützung.

 

Die Risiken resultieren bei den sog. Jump-Lines (Rampen zum Abspringen mit Bikes, Inlineskates, Rollern, Skateborards, Ski und Snowboard u. ä.) beispielsweise aus der Beschaffenheit der Rampen, der Anfahrt und der Landung in den Airbags, aber auch durch, Fahrfehler, mangelndem Fahrkönnen, Selbstüberschätzung, anderen Personen, Fahrzeugen oder Tieren und anderen Faktoren. Stürze mit Sachbeschädigung, Körperverletzungen (auch schwere) können aus diesen Risiken resultieren. Dies betrifft nicht nur die eigene Person oder Gegenstände, sondern auch andere Personen und Gegenstände. Der Benutzer hat für eine ausreichende Versicherung der mit der Sportausübung verbundenen Risiken selbst Sorge zu tragen (z.B. Haftpflicht, Unfall, Bergung, etc.).

 

1. Anwendungsbereich

 

1.1 Die Leistungen der Freestyle-Area erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (Hausordnung, Haftungserklärung, Benutzerregeln, Parkregeln und Sicherheits- und Warnhinweise). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Freestyle-Area mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Besucher“) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.

 

1.2 Die Mitarbeiter der Freestyle-Area sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Besucher im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Anmeldeformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

 

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen bezüglich der Nutzung der Freestyle-Area.

 

1.4 Das Benutzen der Anlagen erfolgt grundsätzlich immer auf eigene Gefahr. Die Anlagen sind präpariert und nach bestem Wissen und Gewissen gesichert.

 

1.5 Im Freestyle Park Winterberg gibt es eine Altersbeschränkung. Diese gilt ab 10 Jahre für die Benutzung der Anlagen. Gleichwohl ist Anfängern empfohlen mit einer geringen Schwierigkeitsstufe zu starten.

 

1.6 Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, stets ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Notfallnummer Freestyle Area: +49 160 – 970 905 10.

 

 

2. Kennzeichnung der Anlagen

 

2.1 Auf allen Jumplines gilt Fullface-Helmpflicht und das Tragen von Schutzausrüstung (Safetyjacket, Knie-/Schienbeinschoner ­– sog. Vollkörperschutz).

 

2.2 Die Jumplines sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft: blau=leicht, rot=mittelschwer, schwarz=schwer. Für alle Strecken sind gute Fahrkenntnisse der benutzen Sportgeräte Voraussetzung. Jeder Benützer sollte nur die Lines befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil und Können entsprechen.

 

 

3. Anlagennutzung

 

3.1 Sicherheitsabstand ist zwingend einzuhalten! Es sind keine parallelen Sprünge erlaubt.

 

3.3 Das Fahren abseits der gekennzeichneten Anfahrten ist strengstens verboten! Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug der Benutzungskarte, ein Benuzungsverbot für alle Anlagen, sowie der Verweis vom Gelände (Hausrecht)!

 

3.4 Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf dem gesamten Gelände müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden.  

 

3.5 Die Benutzung aller Anlagen außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet.

 

3.6 Bikes mit Kinder-/Fahrradanhängern oder Shotgun Kindersitzen, Einräder, ferngesteuerte Fahrzeuge o. ä, sowie „Traildogs“, sind von der Streckennutzung ausgeschlossen.

 

3.7 Es muss damit gerechnet werden, dass Anlagen aufgrund dringender Wartungsarbeiten oder widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen, kurzfristig ohne vorherige Ankündigung gesperrt werden. Ein temporär reduziertes Anlagenangebot berechtigt nicht zu einer Vergünstigung oder Rückvergütung der Benutzungskarte.

 

3.8 Das Betreten der Anfahrten ist für Fußgänger strengstens verboten. Lebensgefahr!

 

3.13 Musikboxen sind bei der Benützung der Anlage nicht gestattet!

 

4. Vertragsschluss

 

4.1 Sämtliche in Prospekten, Katalogen und Webseiten enthaltenen Angaben der Freestyle Area sind zunächst freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.

 

4.2 Für den Vertragsabschluss zwischen Freestyle Area und dem Besucher erfolgt über den Erwerb des Stundentickets an der Kasse im Park.

Die Onlinereservierung stellt noch kein Vertragsverhältnis da.

 

4.3 Mit wirksamem Vertragsschluss erwirbt der Besucher das Recht, die Freestyle Area

zu betreten sowie die dort vorhandenen Anlagen (Sportgeräte) bestimmungsgemäß am vereinbarten Tag und für den vereinbarten Zeitraum zu nutzen.

 

Vertragsabschlüsse sind grundsätzlich verbindlich. Soweit kein Rücktrittsrecht besteht, behält die Freestyle Area grundsätzlich den Anspruch auf den vereinbarten Preis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Tritt der Besucher von dem Vertrag zurück (gesetzliches Rücktrittsrechts), sind jedoch ggf. ersparte Aufwendungen anzurechnen. Ersparte Aufwendungen können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgehend vom vereinbarten Gesamtpreis pauschaliert werden, wobei dem Besucher der Nachweis unbenommen bleibt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als gefordert entstanden ist:

 

• tritt der Besucher in der Zeit vom Vertragsschluss bis zum 6. Tag vor dem vereinbarten Besuchsbeginn vom Vertrag zurück, werden keine Kosten berechnet

 

• erfolgt der Rücktritt ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Besuchsbeginn, fallen 50 % vom Gesamtpreis an;

 

Bei Umbuchungen bis zu zwei Stunden vor Besuchsbeginn werden keine Kosten berechnet.

 

Maßgeblich für die Berechnung des vorgenannten Gesamtpreises sind die Kosten für die gebuchte Besuchszeit inkl. MwSt. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Freestyle Area.

 

Es bleibt der Freestyle Area abweichend von Ziffer 4.4 dieser AGB vorbehalten, einen höheren, konkret zu beziffernden Schaden geltend zu machen.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

5.1 Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Eintrittspreise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

 

5.2 Der Eintrittspreis im Falle eines Vertragsschlusses vor Ort ist vor Ort in voller Höhe fällig.

 

 

6. Gruppenbuchungen

 

6.1 Der vereinbarte Termin für eine Gruppenbuchung kann bis maximal sieben Tage vor dem gebuchten Termin auf einen Ausweichtermin verlegt werden, soweit noch Kapazitäten frei sind. Danach ist eine Terminverlegung nicht mehr möglich. Weitere Personen können nachträglich in die Buchung aufgenommen werden, sofern die Anfrage mindestens sieben Tage vor dem gebuchten Termin eingeht und die Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind.

 

6.2 Die Gruppe sollte mindestens 30 Minuten vor dem gebuchten Termin eintreffen. Bei der Ankunft muss sich die Gruppe bei einem zuständigen Mitarbeiter der Freestyle Area anmelden, der dieser dann den Ablauf der Registrierung erklärt.

 

6.3 Wenn die Gruppe zu spät eintrifft, hat sie keinen Anspruch darauf, den Park für die volle gebuchte Zeit zu nutzen. Die Freestyle Area wird sich bemühen, dies trotzdem zu ermöglichen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Freestyle Area.

 

6.4 Soweit Gruppenmitglieder unter 12 Jahren an der Buchung teilnehmen, verpflichtet sich der buchende Besucher, während des gesamten Aufenthalts diese Gruppenmitglieder zu beaufsichtigen und ist für deren Verhalten verantwortlich.

 

6.5 Sollte sich ein Gruppenmitglied nicht an die AGB der Freestyle Area (insb. Hausordnung, Benutzerregeln, Parkregeln und Sicherheits- und Warnhinweise) halten, wird dieses Gruppenmitglied nach Maßgabe der Freestyle Area aus dem Trampolin-Park und von dessen Gelände verwiesen.

 

7. Besondere Nutzungsbedingungen

 

7.1 Kinder unter 10 Jahren können die Freestyle Area nicht nutzen.

Kinder und Jugendliche von 10 - 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einem sogenannten „Muttizettel“ die Anlage betreten.

 

7.2 Der Zugang zur Freestyle Area setzt eine eigenverantwortliche, umsichtige und auf einer realistischen Selbsteinschätzung basierende Nutzung voraus. Jeder Besucher muss sich vor Nutzung der Freestyle Area über die Funktionsmerkmale der Anlagen (Sportgeräte) inklusive etwaiger Risiken und Gefahren, die dortigen Rampen und Absprünge sowie über die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen der gesamten Freestyle Area ausführlich informieren. Es sind sowohl im Kassenbereich als auch unter www.freestyle-area.de Hinweise zu den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen vorhanden.

 

Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Besucher, dass ihm die vorgenannten wesentlichen Merkmale und Sicherheitsbestimmungen der gesamten Freestyle Area inklusive seiner Risiken und Gefahren bekannt sind und der Nutzung der Freestyle Area

medizinische Gründe nicht entgegenstehen.

 

7.3 Jeder Besucher ist verpflichtet, sämtliche in der Freestyle Area

aushängenden Sicherheitsbestimmungen und –hinweise sowie sonstige dort vorhandenen Regeln zu beachten. Unfälle, Sachschäden und Verletzungen müssen unverzüglich angezeigt werden.

Der Besucher ist verpflichtet, sich an die Weisungen und Vorgaben des Personals zu halten. Insbesondere ist er ausdrücklich verpflichtet, bei der Nutzung der Freestyle Area Folgendes zu beachten:

• Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der gesamten Freestyle Area sowie die Nutzung der einzelnen Anlagen (Sportgeräte) beeinträchtigen könnten.

• Die Nutzung der Anlagen (Sportgeräte) setzt für die körperliche Anstrengung angemessene und sichere Bekleidung voraus.  

• Weder die Kleidung noch Gegenstände, die die Besucher am Körper tragen, dürfen scharfe oder spitze Stellen aufweisen.

• Eine Nutzung ist unter Drogen, Medikamenten und/oder Alkoholeinfluss untersagt. Für Medikamente gilt dies nur, soweit durch ihre Einnahme die Fähigkeit zur Nutzung der Freestyle Area, insbesondere die Wahrnehmungsfähigkeit und/oder die Fähigkeit des Besuchers eingeschränkt wird, seinen Körper zu beherrschen.

• Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Freestyle Area bzw. die dort vorhandenen Anlagen (Sportgeräte) schädigen oder verunreinigen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen und nur in die jeweils vorgesehenen Mülltonnen und -container zu entsorgen.

• Behälter aus Glas oder splitterndem Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) dürfen zur Vermeidung von Gefahrenquellen im unmittelbaren Bereich der Anlagen (Sportgeräte) nicht mitgeführt und benutzt werden.

• Die Mitarbeiter der Freestyle Area können, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der anderen Besucher bzw. Nutzer und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/ oder den Zugang zur Anlage versagen.

• Bei Nutzungen durch Gruppen, Personenmehrheiten oder Gemeinschaftsveranstaltungen hat regelmäßig ein Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung dieser AGB zu sorgen. Insbesondere obliegt ihm die Aufsichtspflicht.

 

7.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass besonders schwierige Sprünge wie Salto Sprünge usw. besonderer Übung und Erfahrung bedürfen. Missglückte Sprünge insbesondere durch ungeübte Personen können zu schweren Verletzungen führen.

 

7.5 Jeder Besucher ist verpflichtet, vor der Nutzung der Freestyle Area an einer Sicherheitseinweisung durch einen Mitarbeiter der Freestyle Area teilzunehmen. Nach der Sicherheitseinweisung werden die Besucher nicht unmittelbar durch Mitarbeiter der Freestyle Area beaufsichtigt.

 

7.6 Die Aktivitäten sind körperlich anstrengend. Deshalb untersagt die Freestyle Area schwangeren Frauen den Jump Tower zu nutzen. Ebenso ist es Personen untersagt die Herz- Kreislaufprobleme, Rücken- oder Hüftverletzungen haben die Anlage zu nutzen.
Eine körperliche Fitness und Gesundheit wird vorrausgesetzt.

 

7.7 Den Anweisungen der Mitarbeiter der Freestyle Area ist zwingend Folge zu leisten.

 

7.8 In der gesamten Freestyle Area ist das Rauchen und die Verwendung von Kerzen, Wunderkerzen und/oder sonstigem Feuer verboten.

 

8. Haftung

 

8.1 Die Freestyle Area haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Freestyle Area.

 

8.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche der Besucher, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der Freestyle Area entstehen, ausgeschlossen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.

 

8.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht

• bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch die Freestyle Area. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wird eine Kardinalpflicht lediglich fahrlässig verletzt (einfache Fahrlässigkeit), so ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

• für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

9. Sonstiges

 

Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit oder in Bezug auf die Benützung oder (Online-) Reservierung über die Internetseite www.freestyle-area.de oder vor Ort, gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist das am Geschäftssitz der Freestyle Area zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dies gilt auch für alle Besucher, d. h. auch für Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Die Freestyle Area ist jedoch auch berechtigt, solche Besucher an ihrem Sitz zu verklagen.

 

10. Weitere Vereinbarungen

Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

 

 

 

Winterberg, 14.7.22

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